Beschluss
Verbesserung der Bremsleistung druckluftgebremster Anhängefahrzeuge (O3, O4)
17.10.2024
Der DVR fordert eine Änderung der UN-Regelung Nr. 13, Anhang 10 Absatz 1.1, in der die Anforderungen an die Kompatibilität zwischen Zugfahrzeug und Anhänger beschrieben sind. Es sollte gewährleistet werden, dass Zugfahrzeug und Anhänger eine ähnliche Bremsleistung erreichen und gleichzeitig die Räder von Zugfahrzeug und Anhänger blockieren, um die beste Stabilität der Kombination zu erzielen.