Barrierefreiheit muss auch im Straßenverkehr Vorrang haben

Anlässlich des „Internationalen Tages der sozialen Gerechtigkeit der Vereinten Nationen“ am 20. Februar spricht sich der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) für eine barrierefreie Mobilität aus.
19.02.2025
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Barrierefreiheit muss auch im Straßenverkehr Vorrang haben

Anlässlich des „Internationalen Tages der sozialen Gerechtigkeit der Vereinten Nationen“ am 20. Februar spricht sich der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) für eine barrierefreie Mobilität aus.

19. Februar 2025 – Anlässlich des „Internationalen Tages der sozialen Gerechtigkeit der Vereinten Nationen“ am 20. Februar spricht sich der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) für eine barrierefreie Mobilität aus. „Soziale Gerechtigkeit bedeutet auch, grundsätzlich ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe sicher mobil sein zu können. Menschen mit Behinderung werden im Alltag jedoch häufig mit infrastrukturellen, physischen und kommunikativen Barrieren konfrontiert“, sagt DVR-Präsident Manfred Wirsch.

Barrierefreie Infrastruktur

Wenn es darum geht, barrierefreie Strukturen zu schaffen, stehen laut DVR zwei Aspekte im Vordergrund: Zum einen müsse der Straßenverkehr barrierefreier und kommunikationsfreundlicher gestaltet werden. Wer heute ein barrierefreies Mobilitätsangebot plane und aufbaue, spare in Zukunft Kosten für den deutlich teureren Umbau. Die Digitalisierung erleichtere zudem die Umstellung auf inklusive Mobilität und deren Angebote. Smartphone-Apps könnten möglichst barrierefreie Routen durch den öffentlichen Raum aufzeigen. Zum anderen gehe es aus mobilitätspädagogischer Perspektive darum, Menschen durch eine adäquate Mobilitätsbildung umfassend auf die sichere Teilnahme am Straßenverkehr vorzubereiten. „Hinzu kommt, dass barrierearme Mobilitätsangebote auch Vorteile für Menschen ohne Behinderung bieten, die zum Beispiel durch eine Operation oder eine Verletzung vorübergehend eingeschränkt sind. Oder die schlichtweg mit Rollator, Gepäck oder Kinderwagen unterwegs sind. Wir alle können sehr schnell vorübergehend oder dauerhaft mobilitätsbehindert werden“, unterstreicht der DVR-Präsident.

Partizipation von Menschen mit Behinderung

Neben einer verbesserten Verkehrsinfrastruktur steht für den DVR auch das Thema Partizipation im Vordergrund: „Menschen mit Behinderung müssen als Expertinnen und Experten an der Umsetzung barrierefreier Mobilität beteiligt werden“, fordert Wirsch. Die Expertise der Betroffenen müsse umfassend und frühzeitig in die Verkehrsplanung einbezogen werden. Mobilität müsse schon von der Barrierefreiheit her gedacht werden. 

Recht auf barrierefreie Mobilität

In Deutschland hat etwa jeder zehnte Mensch eine schwere Behinderung, fast ein Drittel der Betroffenen ist über 75 Jahre alt. Mit dem demografischen Wandel wird auch der Anteil der Menschen mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen weiter ansteigen. Oftmals fehlt es für diese Verkehrsteilnehmenden an Aufzügen oder Rollstuhlrampen. Parkplätze für Menschen mit Behinderung werden unbedacht oder dreist in Beschlag genommen. „Dabei ist barrierefreie Mobilität keine freiwillige Willensbekundung, sondern ein Recht, das in vielen Gesetzen und Verordnungen verankert ist. Dazu zählen die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), die Fahrgastrechteverordnung der EU, das Behindertengleichstellungsgesetz und das Personenbeförderungsgesetz“, erläutert Wirsch.

„Auf dem Weg zu einem barrierefreien Straßenverkehr muss es zukünftig darum gehen, alle Potenziale auszuschöpfen, um Barrieren und Hürden in unserem Verkehrssystem abzubauen. Wir alle benötigen eine Mobilität, die sicher, inklusiv und nachhaltig ist. Der DVR wird sich im Sinne der Vision Zero weiter dafür engagieren, dass alle Menschen sicher unterwegs sein können. Dabei setzt er sich auch für eine aktive, vor allem aber sichere Teilnahme von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen am Straßenverkehr ein“, fasst Wirsch zusammen. Mobilität sei ein menschliches Grundbedürfnis und bedeute Unabhängigkeit sowie Teilhabe am sozialen Leben.

Weiterführende Informationen

DVR Schriftenreihe 24: Anforderungen an eine barrierefreie Mobilität im Straßenverkehr