Fußverkehrsstrategie der Bundesregierung setzt klares Zeichen
- Sichere Mobilität
- Sicherer Fußverkehr und Teilhabe für alle
12. Februar 2025 – Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt die heute verabschiedete Fußverkehrsstrategie der Bundesregierung. „Es ist aus unserer Sicht sehr erfreulich, dass eine nationale Fußverkehrsstrategie noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht worden ist“, bewertet DVR-Hauptgeschäftsführer Stefan Grieger den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts. Damit werde ein klares Zeichen für die systematische und dauerhafte Förderung eines fußgängerfreundlichen Straßenverkehrs gesetzt und die Gleichrangigkeit der Verkehrsbeteiligung betont. „Für konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Fußverkehrsstrategie müssen aber auch die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereitgestellt werden“, erläutert Grieger die Erwartungen des DVR.
In den kommunalen Verwaltungen müsse der Fußverkehr als eigenständiger Bereich etabliert werden. Dazu gehöre auch entsprechendes Personal. Zudem brauche es Förderprogramme für die kommunale Planung, die Sanierung und den Bau von Fußverkehrsinfrastruktur. „Insgesamt muss der Sicherheit des Fußverkehrs im Sinne der Vision Zero eine größere Bedeutung zukommen“, fordert der DVR-Hauptgeschäftsführer. Er spricht sich deshalb dafür aus, dass eine nächste Bundesregierung die jetzige Fußverkehrsstrategie zu einem Nationalen Fußverkehrsplan weiterentwickelt, analog zum Nationalen Radverkehrsplan. Dafür sollte ein verbindlicher Zeit- und Maßnahmenplan erstellt werden.
Fußgängerinnen und Fußgänger sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Das gilt vor allem für Kinder und ältere sowie mobilitätseingeschränkte Menschen. Im Jahr 2023 sind 437 zu Fuß Gehende im Straßenverkehr ums Leben gekommen, 28.470 wurden verletzt, davon 5.368 schwer. Zu vielen Unfällen mit Pkw kommt es an Stellen, an denen Fußgängerinnen und Fußgänger Straßen überqueren. Dabei zeigen sich zwei immer wieder auftretende Problembereiche: Dies sind zum einen Stellen, an denen es keine Fußgängerampeln, Zebrastreifen oder Verkehrsinseln gibt. Zum anderen geschieht rund ein Drittel aller Fußverkehrsunfälle an Kreuzungen und Einmündungen. Um die Sicht in Kreuzungsbereichen zu verbessern, sollte laut DVR ein Halt- und Parkverbot von je zehn Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten eingeführt werden.
An Ampeln sollte der Fußverkehr möglichst konfliktfrei mit eigenen Signalphasen geführt werden. Das gelte besonders dann, wenn erforderliche Sichtfelder auf zu Fuß Gehende nicht freigehalten werden können, zum Beispiel bei Häuservorsprüngen, bei viel Abbiegeverkehr oder hohen Abbiegegeschwindigkeiten. Diese Forderung stehe auch im Einklang mit einer aktuellen Empfehlung des Deutschen Verkehrsgerichtstages, die ebenfalls eine konfliktfreie Ampelschaltung vorsieht.
Zudem könne eine niedrige Fahrgeschwindigkeit helfen, Verkehrsunfälle zu vermeiden oder zumindest die Verletzungsschwere zu reduzieren.
Weiterführende Informationen
DVR-Beschluss "Verbesserung der Sicherheit für zu Fuß Gehende"
Informationen zum sicheren Überqueren von Straßen durch gute Sichtbeziehungen
DVR-Blickpunkt 01/2023: So kann es gehen - Den Fußverkehr sicherer gestalten