Wissenswertes über die neuen Fahrzeuge

Elektro-Roller kommen: Tipps fürs sichere Ankommen

17.06.2019
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Wissenswertes über die neuen Fahrzeuge

Elektro-Roller kommen: Tipps fürs sichere Ankommen

Das Bundeskabinett hat den Änderungen des Bundesrats in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zugestimmt. Seit 15. Juni 2019 sind die kleinen Elektro-Roller für den Straßenverkehr zugelassen - vorausgesetzt, sie erfüllen die Anforderungen der Verordnung. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) erklärt, was alle wissen müssen, die mit den E-Rollern fahren möchten.

17. Juni 2019 - Das Bundeskabinett hat den Änderungen des Bundesrats in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zugestimmt. Seit 15. Juni 2019 sind die kleinen Elektro-Roller1 für den Straßenverkehr zugelassen - vorausgesetzt, sie erfüllen die Anforderungen der Verordnung. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) erklärt, was alle wissen müssen, die mit den E-Rollern fahren möchten.
 

Welche Elektrokleinstfahrzeuge sind zugelassen?
Die Verordnung schreibt vor, dass nur die Elektrokleinstfahrzeuge für den Straßenverkehr zugelassen sind, die über eine Lenk- oder Haltestange verfügen, z.B. E-Scooter2 oder Segways. Das bedeutet auch: elektronisch betriebene Fahrzeuge ohne diese Stange wie Hoverboards oder Monowheels, dürfen auch weiterhin nicht im Straßenverkehr genutzt werden.


Wer darf E-Scooter fahren?
Laut Verordnung dürfen alle mit E-Scootern fahren, die mindestens 14 Jahre alt sind. Eine zusätzliche Prüfung wie etwa die Mofaprüfbescheinigung, ist nicht notwendig. Der DVR empfiehlt jedoch allen, sich vor der Fahrt mit dem E-Roller vertraut zu machen und Probe zu fahren.
Wichtig: E-Scooter dürfen nur von einer Person gefahren werden. Eine weitere Person, z.B. das Kind mitnehmen, oder einen Anhänger befestigen ist nicht erlaubt.

Ein Viereckiges Schild mit einem darauf skizzierten E-Scooter, worunter das Wort frei steht

E-Scooter fahren, aber wo?
Laut Verordnung sollen E-Scooter auf Radverkehrsanlagen fahren, das heißt auf Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen. Ist keiner dieser Wege vorhanden, müssen E-Scooter auf der Fahrbahn fahren. Gehwege sind tabu! Es sei denn, diese wurden durch ein zusätzliches Verkehrszeichen freigegeben. Dieses wird voraussichtlich so aussehen:
 

Tempo für E-Scooter?
Die Verordnung schreibt vor, dass E-Scooter bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren dürfen. Um Unfällen vorzubeugen gilt aber generell, das Tempo immer an die jeweilige Situation im Straßenverkehr anzupassen. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben beispielsweise Fußgänger immer Vorrang, dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Das bedeutet: Tempo runter!
Auch auf Radwegen, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen gilt: Rücksicht nehmen auf den Radverkehr und die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen. Zudem müssen Radler, die schneller unterwegs sind, andere Radler überholen können. Nutzer von E-Scooter dürfen sie dabei nicht behindern.


E-Scooter kaufen?
Wer sich einen E-Roller kaufen möchte, sollte darauf achten, dass das Fahrzeug alle Voraussetzungen, die die Verordnung verlangt, erfüllt. Dazu zählen zwei unabhängig voneinander wirkende Bremen, eine helltönende Klingel, eine weiße Leuchte vorn, eine rote hinten, Reflektoren in den Speichen. Der DVR empfiehlt vor dem Kauf eine Probefahrt. So kann man am besten herausfinden, mit welchem Modell es sich für einen selbst am sichersten fährt.


E-Scooter mit welchen Reifen?
Die Reifen von E-Scootern sind deutlich kleiner als die von Fahrrädern. Das kann besonders bei Unebenheiten auf der Straße, z.B. durch Wurzeln oder Schlaglöcher, zu Gleichgewichtsproblemen führen. Generell gilt: Umso größer der Reifendurchmesser, desto sicherer lassen sich Unebenheiten überwinden.


Versicherungspflicht bei E-Scootern?
E-Scooter sind versicherungspflichtig. Genau wie Mofas benötigen sie jährlich ein neues Versicherungskennzeichen. Bei E-Rollern ist das ein Aufkleber. Er ist in den Geschäftsstellen der Versicherungen erhältlich und kann auch online bei Versicherungen bestellt werden. Kostenpunkt: Etwa 40 Euro. Wer ohne den gültigen Aufkleber unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen.

Zeichnung eines E-Scooters auf geldem Hintergrund. Rechts unten steht das Vision Zero-Logo und links oben das DVR-Logo

Vor der ersten Fahrt mit dem E-Scooter...
Wer zum ersten Mal einen E-Scooter nutzt, sollte das Fahren üben. Sowohl der Antrieb beim Start als auch die Kraft der Bremsen können leicht unterschätzt werden. Wie fährt es sich in Kurven? Zur eigenen Sicherheit und um niemand anderen zu gefährden, sollte man auch das testen, bevor man mit den Kraftfahrzeugen am Straßenverkehr teilnimmt.
Wichtig ist zudem der Technik-Check. Funktionieren Bremsen, Klingel und Licht? Dann steht der Fahrt nichts im Weg.


Worauf es sonst noch ankommt...
Kaum ein Verkehrsteilnehmer hat Erfahrungen mit E-Scootern gemacht. Aufgrund ihrer schmalen Silhouette können sie gerade von Pkw-Fahrern leicht übersehen werden. Auch die Geschwindigkeit lässt sich nicht leicht einschätzen. Diese Herausforderungen sollten sich alle, die E-Scooter fahren möchten, bewusst machen.
Gefordert sind aber auch Auto-, Lkw- und Radfahrer: Seien Sie wachsam und achten Sie auf E-Scooter. Gegenseitige Rücksichtnahme ist das A und O für ein sicheres Ankommen!
Um Folgen potenzieller Unfälle abzumildern, empfiehlt der DVR, einen Fahrradhelm zu tragen.


Gibt es Bußgelder, wenn die Regeln nicht eingehalten werden?
Ja! Wer mit einem E-Roller ohne allgemeine Betriebserlaubnis fährt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen. Für das Fahren auf dem Gehweg können zwischen 15 und 30 Euro fällig werden. Erfüllt das Fahrzeug nicht die technischen Voraussetzungen, z.B. wenn das Licht fehlt, können 20 Euro Bußgeld angeordnet werden.


Im Rahmen der Beratungen über die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, hat sich der DVR zur Zulassung der E-Scooter positioniert. Mehr Informationen zu den Forderungen und Positionen

 

1 Der Begriff ,Elektro-Roller' (kurz E-Roller) umfasst vorliegend Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange.
2 Der Begriff ,E-Scooter' umfasst Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange.