Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung: DVR nimmt Stellung zur heutigen Entscheidung des Bundesrates
17. Mai 2019 – Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) appelliert an die Vertreter der Länder, sich bei dem heutigen Beschluss über die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung für die Verkehrssicherheit zu entscheiden.
Professor Dr. Walter Eichendorf, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) stellt klar: „Elektrische Tretroller können bei der Lösung von Problemen der urbanen Mobilität unterstützen. E-Scooter dürfen aber aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht auf Gehwegen genutzt werden. Das Mindestalter für die Nutzung dieser Kraftfahrzeuge sollte nicht unter 15 Jahren liegen.“
E-Scooter gehören nicht auf den Gehweg
Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) wie beispielsweise E-Scooter seien eine Ergänzung im Mobilitätsmix. Mit bauartbedingten Geschwindigkeiten von über 6 km/h gefährdeten sie auf Gehwegen jedoch Fußgänger, insbesondere ältere Menschen, Kinder und Menschen mit körperlichen Einschränkungen. „Der DVR hat sich klar positioniert: EKF, die schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren können, sollen nicht im Schutzraum der Fußgänger auftauchen, und zwar ohne Ausnahme“, so der DVR-Präsident.
15 Jahre als Voraussetzung
Zudem sollten die Fahrzeuge von jungen Leuten, frühestens ab 15 Jahren wie das Mofa genutzt werden können. Mindestens 15 Jahre sehe auch die Fahrerlaubnis-Verordnung für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich sei, vor. Der Grund sei klar: „Ob Jugendliche unter 15 Jahren bei der Nutzung von Kraftfahrzeugen den komplexen Verkehrsraum überblicken, Gefahren rechtzeitig einschätzen und dann auch entsprechend handeln können, ist zu bezweifeln“, so Eichendorf. Er appelliere daher an die Ländervertreter, heute die richtigen Entscheidungen zu treffen – zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden.
Die Forderungen des DVR kurz zusammengefasst:
- EKF mit Lenk- und Haltestange, die über 6 km/h schnell fahren können, sollen nicht auf Gehwegen gefahren werden dürfen.
- Voraussetzung für das Fahren von EKF mit Lenk- und Haltestange ist ein Mindestalter von 15 Jahren.
- EKF, die für den Straßenverkehr zugelassen werden, müssen mindestens über Bremsen, Licht und Klingel/Hupe verfügen.
- Die straßenbaulichen Regelwerke, wie z.B. die neu geplante ERA, sollen an den zunehmend dichteren Verkehr, z.B. in ihren Mindestbreiten, angepasst werden.
- Sharing-Anbieter und Hersteller von EKF sollen über sicheres und rücksichtsvolles Nutzen der Fahrzeuge verpflichtend aufklären und informieren.
- Die Nutzung von EKF im Straßenverkehr soll wissenschaftlich begleitet werden. Dabei soll die Unfallentwicklung im Mittelpunkt stehen.
- Verkehrsunfälle bei der Nutzung von EKF sollen in der Unfallstatistik gesondert erfasst werden.
- Das Funktionieren der Bremsen von EKF muss sichergestellt sein, insbesondere bei Nässe. Deshalb regt der DVR eine Bremsenprüfung nach DIN EN 15194:2017-12 an.
- Keine Teilnahme am Straßenverkehr mit EKF ohne Lenk- und Haltestange.
- Der DVR empfiehlt beim Fahren mit EKF von über 6 km/h einen Helm zu tragen.