Ziel der Aufbauseminare (ASF) ist es, verkehrsauffällig gewordene Fahranfängerinnen und Fahranfänger zu motivieren, sich künftig verantwortungsvoll zu verhalten. Durch die Teilnahme am ASF soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Problematische Einstellungen zum Verhalten im Straßenverkehr sollen verändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.
Wann muss man ein Aufbauseminar besuchen?
Ein ASF muss besucht werden, wenn das Kraftfahrt-Bundesamt für Fahrende in der Probezeit ein A-Delikt oder das zweite B-Delikt registriert hat. Es informiert die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese fordert den auffällig gewordenen Fahranfänger oder die Fahranfängerin dann auf, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Teilnahmebescheinigung darüber ist innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel acht Wochen, vorzulegen.
Wie und wo findet das Aufbauseminar statt?
Die große Mehrheit der auffällig gewordenen Fahranfängerinnen und Fahranfänger, nämlich alle, deren Verstoß nicht im Zusammenhang mit dem Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand, muss an einem ASF in einer Fahrschule teilnehmen. Sie dürfen nur von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern durchgeführt werden, die die sogenannte Seminarerlaubnis besitzen.
Wer in der Probezeit unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilgenommen hat und auffällig geworden ist, muss an einem besonderen ASF teilnehmen. Diese Seminare werden durch dafür ausgebildete und zugelassene Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen durchgeführt. Sie bestehen aus einem Vorgespräch und drei Sitzungen je 180 Minuten.