Am 1. Mai 2014 wurde ein Fahreignungsseminar als freiwillige Maßnahme im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems eingeführt. Entscheidend für den DVR ist, dass diese Reform des Verkehrszentralregisters zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt. Das kann erreicht werden, wenn das neue System beispielsweise mindestens eine obligatorische Interventionsmaßnahme, z. B. ein Seminar für Punktauffällige enthält, bei denen die berechtigte Hoffnung auf eine Verhaltensbeeinflussung besteht.
Das Handbuch für die Durchführung von Fahreignungsseminaren bestehend aus Konzepthandbuch, Materialien für Teilnehmende sowie Ausbildungspläne stehen im Medienkoffer als Download zur Verfügung.